So sei die gesamte Buchhaltung der L.________ AG in Waldshut durch einen Buchhalter der N.________-Gruppe geführt worden. Auch sei in Deutschland entschieden worden, welche Rechnungen wann bezahlt würden. Damit habe dem Beschuldigten ein tagesaktueller Überblick über die wirtschaftliche Lage gefehlt. Jedoch sei der Beschuldigte in W.________ vor Ort gewesen und alle Kreditoren und Debitoren seien zunächst über seinen Tisch gegangen, bevor sie nach Deutschland weitergeleitet worden seien. Folglich habe er auch Kenntnis von den Mahnungen und Zahlungsbefehlen gehabt und sei