1. Die Zivilklage des Privatklägers C.________, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). 2. Die Zivilklage des Privatklägers E.________, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). 3. Die Zivilklage der Privatklägerin D.________, vgt., wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). 4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden.