1. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 10‘800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 14.11.2007. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2 2. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, bestehend aus: