Auch bei ihm ist eine Pauschale von 30% für den allgemeinen Lebensaufwand in Abzug zu bringen. Weiter ist bei der Berechnung des Unterstützungsabzuges für die Ehefrau von 15% im Gegenzug auch ihr monatliches Nettoeinkommen zu berücksichtigen. Sodann sind weitere 15% respektive 12.5% des monatlichen Nettoeinkommens als Unterstützungsabzüge für die beiden Kinder zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine angemessene Tagessatzhöhe von CHF 220.00. 45 Tagessätze à CHF 220.00 entsprechen somit gesamthaft einer Geldstrafe von CHF 9‘900.00.