Es ist somit keine Einsicht und Reue ersichtlich. Die Kammer beurteilt den Umstand, dass das inkriminierte Inserat bis Dezember 2013 auf den Webseiten der SVP und der Initiative für Masseneinwanderung belassen wurde, am 29.5.2012 aber über die Verfahrenseinstellung gegenüber den zweiten Kosovaren berichtet wurde, trotz der fehlenden Strafbarkeit negativ. Aufgrund dieser Täterkomponenten erhöht die Kammer die Einsatzstrafe um 5 Strafeinheiten.