Es wäre für die Beschuldigten ein Leichtes gewesen, das inkriminierte Inserat nach der erfolgten und wahrgenommenen Kritik gänzlich austauschen zu lassen. Dass sie trotzdem daran festgehalten haben, ist umso unverständlicher, als dass die beiden Beschuldigten in der Hauptverhandlung beteuerten, dass es ihnen nicht auf den Titel angekommen sei, sondern es nur darum gegangen sei, den Fall Interlaken einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. 19.3 Fazit Das gesamte Tatverschulden ist dennoch als leicht einzustufen. Es ist von einer Strafe im Bereich von 40 Strafeinheiten auszugehen.