19. Tatkomponenten 19.1 Objektive Tatschwere Auf die Ausführungen der Vorinstanz zur objektiven Tatschwere kann vorab verwiesen werden (pag. 705 f., S. 38 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Das inkriminierte Inserat wurde in zwei Tageszeitungen und auf zwei Webseiten publiziert, wo es eine grosse Anzahl von Lesern erreichte. Aufgrund des Teilfreispruchs für die Zeit von September 2011 bis Dezember 2013 ist die Strafe im Vergleich zur Vorinstanz leicht zu mindern. Das Ausmass der objektiven Tatschwere ist unter diesen Umständen noch als leicht zu werten. 19.2 Subjektive Tatschwere