Für die Kammer bringt das inkriminierte Inserat gleich wie im oben zitierten BGE 124 IV 121 zum Ausdruck, dass die Schweiz ohne Kosovaren sicherer wäre. Damit werden die Kosovaren als akute Bedrohung dargestellt, was eine feindselige Haltung, namentlich der Schweizer Stimmberechtigten gegenüber den Kosovaren schürt, die geeignet ist, Hass und Diskriminierung hervorzurufen.