Irrelevant ist es dabei, ob die Feindseligkeit in die Tat umgesetzt wird. Aufrufen bzw. Aufreizen bezeichnet die nachhaltige und eindringliche Einflussnahme auf Menschen mit dem Ziel, eine feindselige Haltung gegenüber einer bestimmten Personengruppe aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vermitteln oder ein entsprechend feindseliges Klima für die Betroffenen zu schaffen oder zu verstärken (s. zum Ganzen: NIGGLI, a.a.O., N 1033; vgl. NIGG- LI/FIOLKA, a.a.O., S. 9).