): «Aufrufen zu Hass oder Diskriminierung ist der Aufruf der Öffentlichkeit zu Diskriminierungshandlungen. Es ist ein bewusstes Handeln, das an Dritte gerichtet ist und das ein werbendes Element beinhaltet. Nicht jede Handlung, die öffentlich vorgenommen wird, ist eine Handlung die sich an die Öffentlichkeit richtet. Strafbar ist nur das Aufrufen zu Diskriminierung, sofern damit ein Klima geschaffen wird, in dem Angriffe auf die Menschenwürde wahrscheinlich werden (vgl. NIGGLI, a.a.O., N 1073 ff.).