hingegen beschwerten sich die Beschuldigten bereits lautstark über die Zeitungen, die das inkriminierte Inserat (zu den „Gewaltverbrechen von dieser Woche“) nicht veröffentlichen wollten. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Beschuldigten bei der allerersten Rückmeldung hätten hellhörig werden müssen, dies umso mehr, als sich die SVP im Zusammenhang mit Plakatkampagnen schon mehrmals mit Strafverfahren konfrontiert sah. Aufgrund der Rückmeldungen der Verlagshäuser wussten die Beschuldigten, dass das Inserat als rassistisch eingestuft werden könnte;