Das inkriminierte Inserat erschien jedoch in ihrer Muttersprache, also der Sprache der Medienprofis. Ebenso ist zu verneinen, dass die Beschuldigten unter Zeitdruck handeln mussten (vgl. Aussage von B.________ in der Hauptverhandlung, pag. 556; Aussage von G.________, pag. 112.41 Z. 147 f.). Am 17.8.2011 erfolgte die Berichterstattung im Blick, am 17.8.2011 eine erste Medienmitteilung, am 19.8.2011 die zweite Medienmitteilung der SVP – für die heutige Medienwelt ein vergleichsweise moderates Tempo. Die Beschuldigten hatten auch genügend Zeit, um selektiv das hervorbzw. herauszustreichen, was ihnen gefiel oder missfiel.