III.8.6.4). Obschon es ihnen ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, das Inserat in allen Zeitungen im Singular, oder alternativ, gar nicht zu schalten, hielten sie an der vereinzelten Publikation des inkriminierten Inserats fest. In der Medienmitteilung vom 19.8.2011 taten sie vielmehr ihren Unmut über die verweigerte Publikation des Inserats durch einzelne Verlagshäuser kund: «Die SVP lässt sich den Mund nicht verbieten und prangert Missstände konsequent an. Das passt nicht allen. So lehnen einzelne Zeitungen SVP- Inserate ab und verweigern damit eine öffentliche Debatte zu den Gewaltverbrechern von dieser Woche» (pag. 112.92 f., 646 f.;