Zu berücksichtigen sind die gesamten Umstände. Dazu gehört, dass die Beschuldigten einerseits ausgewiesene Kommunikationsprofis sind und zu den besten ihres Fachs gehören und andererseits auf die rassistische Tendenz des Inserats aufmerksam gemacht wurden. Die Kammer schliesst nicht aus, dass die Beschuldig-