38 Gemäss Anklageschrift ist das gesamte Inserat zu prüfen - und nicht nur die Kernaussage, wie die Vorinstanz dies andeutete (vgl. pag. 698, S. 31 der erstinstanzlichen Begründung). Die Frage stellt sich, wie die kleingedruckte Einzelfallschilderung im Zusammenhang mit den übrigen Elementen des Inserats wahrgenommen wird. Aus der Wahrnehmungspsychologie ist bekannt, dass im Durchschnitt höchstens zwei bis drei Sekunden auf die Beachtung einer durchschnittlichen, werbungsführenden Zeitschriftenseite entfallen. Daher müssen Inserate auf Anhieb Aufmerksamkeit erregen und binden.