Die Tathandlungen seien öffentlich erfolgt (Plädoyernotizen, pag. 855 f.). Der Parteipräsident und die beiden Beschuldigten hätten das inkriminierte Inserat aufgrund gemeinsamer Planung und durch gleich massgebliches, arbeitsteiliges Zusammenwirken entwickelt und veröffentlicht. Dabei sei jede der drei Personen mit den Handlungen der anderen einverstanden gewesen. Dazu seien alle drei in verantwortlicher und leitender Stellung gestanden. Vor diesem Hintergrund erschienen die Beschuldigten als Mittäter (Plädoyernotizen, pag.