Die im Haupttitel formulierte Generalisierung werde durch den kleingedruckten Interlakener Einzelfall überhaupt nicht widerlegt, sondern gerade gegenteilig noch weiter bekräftigt. Der kleingedruckte Text stehe beispielhaft für die Generalisierung im Haupttitel. Darin liege die ganze Perfidie des Inserats. Es sei kein Zufall, dass die Beschuldigte A.________, angesprochen auf diesen sprachlichen Widerspruch, schlicht der gestellten Frage ausgewichen sei (vgl. pag. 553). Das Inserat sei an Monstrosität kaum zu überbieten.