Damit würden die Ängste der Menschen bedient, die sich bekanntlich vor nichts mehr fürchteten, als Opfer krimineller Gewalt zu werden. Auf dieser Grundlage werde Stimmungsmache zum Nachteil einer ethnischen Minderheit betrieben, von der die Verantwortlichen wüssten, dass ihr viele Schweizer sowieso mit Argwohn und Vorurteilen begegneten. Das sei reine Hetze, welche eine Minderheit zu minderwertigen Kriminellen mache (Plädoyernotizen, pag. 848 f.). Die im Haupttitel formulierte Generalisierung werde durch den kleingedruckten Interlakener Einzelfall überhaupt nicht widerlegt, sondern gerade gegenteilig noch weiter bekräftigt.