Der Bezug vom Titel des Inserats zum immer mitgelieferten Beschrieb des Vorfalls von Interlaken sei so klar, dass im Inserat keine generelle Aussage zu irgendeiner Gruppierung gesehen werden könne. Selbst wenn man davon ausgehe, dass ein Teil der Leser das Inserat missverstanden habe, so gelte dies nicht für den relevanten Durchschnittsleser. Eine derartige Einordnung sei vielmehr politisch gefärbt. Im Zweifelsfall sei auf die nicht tatbestandsmässige Variante der möglichen Auslegungen abzustellen. Das Inserat sei im Zusammenhang mit einer politischen Diskussion von einer politischen Partei publiziert worden, weshalb die Meinungsäusserungsfreiheit entsprechend stark zu gewichten sei.