Der Begriff «Schweizer» stelle eine Ethnie dar, könnte aber sicher als ethnische Sammelbezeichnung verstanden werden. Es werde also einer von Art. 261bis StGB geschützten Gruppierung zu Unrecht in genereller Weise unterstellt, eine unbestimmte Anzahl von Mädchen zu Tode zu bringen. Der Text bestätige den so verstandenen Titel gerade nicht, da ja nur eine Person am Steuer gesessen und nur ein Mädchen überfahren worden sei. Der Titel sei daher isoliert zu betrachten. Mit diesem werde nun aber eigentlich einer Ethnie eine generelle Gewaltbereitschaft unterstellt.