Der Titel habe gelautet: «Schweizer überfahren Mädchen». Es sei dabei um einen Autounfall in Costa Rica gegangen, bei den Schweizer Touristen ein Mädchen überfahren hätten. Dieser Titel wäre gemäss Logik der Vorinstanz wie folgt zu analysieren: Die Begriffe «Schweizer» wie auch «Mädchen» könnten im Plural gelesen werden. Das Verb stütze diese Interpretation, sei aber grundsätzlich falsch, weil natürlich nur ein Schweizer am Steuer gesessen sei. Durch den Plural werde der Sachverhalt generalisiert. Das Verb sei im Präsens verwendet worden, was ebenfalls falsch sei. Der Begriff «Schweizer» stelle eine Ethnie dar, könnte aber sicher als ethnische Sammelbezeichnung verstanden werden.