Das sei unhaltbar. Dieses Argument wäre allenfalls bei einem Plakat diskutabel, jedoch nicht bei einem Printinserat oder einem Text auf einer Website. Es sei geradezu grotesk zu behaupten, dass der Durchschnittsadressat zwar den ganzen Text lese, nur gerade den Einzelfallbeschrieb aber nicht. Es sei von der Vorinstanz behauptet worden, dass der Durchschnittskonsument sowohl den Satz «Das sind die Folgen der unkontrollierten Einwanderung» wie auch den Satz «Wer das nicht will, unterschreibt jetzt die Volksinitiative Masseneinwanderung stoppen» lese, nicht aber den Beschrieb des Einzelfalles.