Der Text sei so übersetzt worden, wie ihn die Beschuldigten auch verstanden hätten. Im Zweifelsfall sei die deutsche Version analog wie die lateinischen Versionen zu lesen. Der Plural sei mit Bezug auf die zwei Angreifer in Interlaken zu verstehen und «Schweizer» sei mit Bezug auf das Opfer im Singular zu lesen. Der Titel mit Bezug auf das Substantiv «Schweizer» lasse verschiedene Interpretationen zu. Wenn man den Titel so verstehe: Kosovaren «Plural» schlitzen Schweizer «Singular» auf, gebe der Titel nicht zu Beanstandungen Anlass.