Nur gerade der Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» sei von den Privatklägern und der Vorinstanz als rassendiskriminierend eingestuft worden. Ob der Plural mit Bezug auf die Kosovaren vorliege oder nicht, sei eigentlich – per se – gar nicht relevant. Der Plural sei auch in den lateinischen Inseraten verwendet worden und dort habe es keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Die Übersetzungen seien von einem Übersetzungsbüro gemacht worden, welches den zu übersetzenden Text des deutschsprachigen Inserats offensichtlich von Beginn weg richtig verstanden habe. Der Text sei so übersetzt worden, wie ihn die Beschuldigten auch verstanden hätten.