Die Verteidigung führte aus, die Vorinstanz habe, durchaus zu Recht, darauf hingewiesen, dass das Abstellen auf einen Durchschnittsadressaten im vorliegenden Fall problematisch sei. Gerade im Zusammenhang mit den Inseraten betreffend der Masseneinwanderungsinitiative scheine fraglich, ob es überhaupt einen Durchschnittsadressaten geben könne, der einen klaren Standpunkt vertrete. Das Abstimmungsresultat sei denkbar knapp gewesen. Wo wolle man also den Durchschnittsadressaten mit einer klaren Meinung ansiedeln, ohne eine politisch gefärbte Figur zu bemühen? Ungeachtet des erwähnten Hinweises auf diese Problematik