29 terweise hätte man stattdessen bei einer reinen Falldarstellung die Vergangenheit (schlitzten) verwenden müssen. Der Titel entbehre einer wahrheitsgetreuen, realen Grundlage, indem von Kosovaren und Schweizern und nicht von einem Kosovaren und einem Schweizer die Rede sei. Damit schiesse die Formulierung über das angebliche Ziel – den konkreten Fall publik zu machen – hinaus. Es sei nicht erwiesen, dass Kosovaren resp. Kosovo-Albaner eine besonders hohe Gewalttätigkeit in Bezug auf Körperverletzungsdelikte aufweisen würden.