Die Privatklägerschaft bringe dazu vor, dass durch das Wort «aufschlitzen», mit dem das Aufschneiden von Gegenständen und Tieren verbunden werde, die Ethnie «Kosovaren» als besonders brutal dargestellt werde, die Körperverletzungen oder gar Tötungen an der Opferethnie «Schweizer» begehe. Somit würden die Kosovaren als «Barbaren» dargestellt.