GERHARD FIOLKA, Keine illegale rassistische Medieninformation, Anmerkungen zum Bundesgerichtsentscheid vom 6.10.2004, Medialex 2005, S. 51 f.), fest, in der Literatur werde anerkannt, dass in der Berichterstattung über den Anteil einer Bevölkerungsgruppe an der Kriminalität, ja über deren besondere Neigung zu Straftaten keine gegen die Menschenwürde verstossende Herabsetzung liege, selbst wenn dadurch für deren Angehörige ein feindseliges Klima geschaffen werde. Weiter führte es aus: «Anders zu beurteilen sind in der Regel Pauschalurteile, die sich nicht auf sachliche Gründe stützen lassen.