Nach dem Einwand, sie spräche von einer Minderheit, sagte die Beschuldigte: «Das glaube ich nicht». In BGE 131 IV 23 E. 3.2 hielt das Bundesgericht bezüglich einer Medieninformation der Freiheits-Partei, bei der es einen Verstoss gegen Art. 261bis Abs. 4 StGB ver-