Zwar stellen Rechtsbrecher nach den Vorstellungen moderner Demokratien keine «Unmenschen» oder minderwertige Menschen dar, doch wird bei Rechtsbrechern üblicherweise massiv in deren Grundrechte eingegriffen. Namentlich weil mit «Verbrecher» bei einem durchschnittlichen Publikum üblicherweise Menschen bezeichnet werden, die mit – womöglich langfristigen – Freiheitsstrafen zu belegen sind, besagt die Behauptung des Verbrechertums – basierend auf rassistischen, ethnischen oder religiösen Kriterien, und eben gerade nicht auf konkreten Rechtsbrüchen – damit im Kern nichts anderes, als dass die betreffende Gruppe nicht den gleichen Anspruch auf persön-