Die im Fallbeispiel des inkriminierten Inserats genannten kosovarischen Brüder sind übrigens bereits 1993 in die Schweiz gekommen, sie sind in der Schweiz zur Schule gegangen und verfügten über einen C-Ausweis. In der Schweiz lebende Kosovaren stellen somit eine von Art. 261bis StGB geschützte Gruppe dar. 11. Herabsetzung (Art. 261bis Abs. 4 erster Teilsatz StGB) 11.1 Anklage Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 695, S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) ist nur die Tatbestandsvariante der Herabsetzung – jedoch