risch als eine Verletzung des rechtlichen Gehörs). In den Augen der Schweizer bilden die hier lebenden Kosovaren eine Ethnie. Genauso wie auch die in der Schweiz lebenden Portugiesen und Afrikaner gemäss vorgängig zitierter Rechtsprechung eine Ethnie bilden. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wann der Kosovo als eigener Staat durch die Schweiz anerkannt worden ist. Die im Fallbeispiel des inkriminierten Inserats genannten kosovarischen Brüder sind übrigens bereits 1993 in die Schweiz gekommen, sie sind in der Schweiz zur Schule gegangen und verfügten über einen C-Ausweis.