Obwohl Afrika sich aus unterschiedlichen Ländern zusammensetzt, bilden Afrikaner in den Augen der Schweizer eine Ethnie im Sinne von Art. 261bis StGB. Mit der Formulierung im Inserat, «das sind die Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung – Doppelpunkt – Kosovaren schlitzen Schweizer auf!», wird auf jene Kosovaren Bezug genommen, die in der Folge des Jugoslawien-Krieges und seither aus einem Teilgebiet von Ex-Jugoslawien in die Schweiz gekommen sind.