damit waren gemäss diesem Entscheid die in der Schweiz lebenden Portugiesen gemeint. Ebenso sind laut EKR-Urteil 2004-4 in der Schweiz lebende Afrikaner («professionnels africains de haut niveau vivant en Suisse») eine Ethnie: Obwohl Afrika sich aus unterschiedlichen Ländern zusammensetzt, bilden Afrikaner in den Augen der Schweizer eine Ethnie im Sinne von Art. 261bis StGB.