261bis StGB ist ein Segment der Bevölkerung, das sich selbst als distinkte Gruppe versteht und das vom Rest der Bevölkerung als Gruppe verstanden wird, aufgrund folgender Kriterien: Die ethnische Gruppe muss - eine gemeinsame Geschichte, ein gemeinsames Schicksal habe, auch wenn dies nur auf Vorstellungen beruht; - ein gemeinsames zusammenhängendes System von Einstellungen und Verhaltensnormen haben (Tradition, Brauchtum, Sitte, Sprache etc.); - wobei besagte gemeinsame Merkmale (ob traditional, verhaltens- oder brauchtumsspezifisch etc.) erst zum ethnischen Kriterium werden, wenn sie von der