24 S. 211 N 667-669). Dies sei ein wichtiger Nachsatz. Eine Ethnie werde durch das Selbstbild begründet, wie sich eine Gruppe von Menschen selber sehe. Gleichzeitig sei bei Ethnien die Verwendung von Sammelkategorien möglich und strafbar, sofern damit eine Mehrzahl von Ethnien gemeint sei (vgl. NIGGLI, a.a.O., N 673). Die Verteidigung mache geltend, dass der Begriff «Kosovaren» mehrere Ethnien beherberge. Wenn aber alle Kosovaren einer Ethnie angehörten, so stelle dieser Begriff «Kosovaren» folglich auch eine Sammelkategorie von kosovarischen Ethnien dar.