851 ff.), die Frage, ob die Kosovaren eine Ethnie seien, sei längst beantwortet. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft habe eingeräumt, dass die Kosovaren eine geschützte Ethnie im Sinne des Gesetzes seien. Zu demselben Ergebnis sei auch die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern gelangt. Auch das Bundesgericht habe bezüglich der Kosovaren festgehalten, es werde zu Recht nicht in Frage gestellt, dass die in der Medieninformation genannten Einwanderer aus dem Kosovo eine von Art. 261bis StGB geschützte Gruppe darstellen würden (vgl. BGE 131 IV 23, 25 E. 1.2).