Letztlich könne es gar keinen Unterschied zu diesen Begriffen geben. Die Behauptung, es sei eine ethnische Sammelbezeichnung gemeint, stelle eine Umgehung der Normen des Strafgesetzbuches dar. Es sei zudem nicht begründet worden, weshalb eine Sammelbezeichnung gemeint gewesen sein soll. Der Bezug zu den beiden Kosovaren, die in Interlaken das Gartenrestaurant gestürmt hätten, sei viel zu eindeutig, als dass darüber hinweg gesehen wer-