Müsste er da einen kosovarischen Pass haben? Wie lange muss eine Ethnie im Kosovo ansässig sein, damit sie mitgemeint ist, wenn man Kosovare sagt? Wie viele Angehörige dieser Ethnie braucht es dazu? Reicht ein einzelner in der Republik Kosovo eingebürgerter Japaner, damit auch die japanische Ethnie mitgemeint ist? Könnte sich dieser japanisch-stämmige Kosovare sich als Privatstrafkläger konstituieren? Wie sieht es aus, wenn dieser Japaner sich zwar als Kosovare fühlt und in Pristina lebt, aber nicht eingebürgert ist?»