Rechtsanwalt C.________ stellten sich gleich mehrere Fragen: «Was für eine Bedeutung hätte dabei die Tatsache, dass diese beschuldigte Person vielleicht gar nicht gewusst hat, dass es Goranen überhaupt gibt und dass eine relativ starke türkische Minderheit in der Republik Kosovo lebt? Könnte sich ein Goran dann betroffen fühlen und sich als Privatkläger konstituieren? Er konnte ja gar nicht gemeint gewesen sein. Könnte sich ein Goran, der in Mazedonien lebt, aber ursprünglich in der Gegend um Pristina aufgewachsen ist, als Privatkläger konstituieren, wenn er im Internet auf das hier relevante Inserat stösst und sich betroffen fühlt? Müsste er da einen kosovarischen Pass haben?