Dies bedeute, dass sich niemand strafbar mache, wenn er Leute einer bestimmten geografischen Herkunft oder Nationalität schlecht darstellen würde. Dennoch würden in Lehre und Rechtsprechung immer wieder mal derartige Bezeichnungen, die nicht tatbestandsmässig seien, umgedeutet in sogenannte ethnische Sammelbezeichnungen. Dabei werde aber die Büchse der Pandora geöffnet. Es gebe inzwischen Entscheide, bei denen selbst der Begriff «Ausländer» als Sammelbezeichnung für Ethnien betrachtet worden sei. Bei dieser Argumentationslinie gingen einigen Leuten offenbar die Ideen aus, wie man das Tatbestandselement Ethnie überhaupt noch einigermassen sinnvoll einschränken könnte.