, Kosovaren seien nicht als Ethnie zu betrachten. Auf dem Gebiet der Volksrepublik Kosovo würden Angehörige verschiedener Ethnien leben, wie z.B. Albaner, Serben, Roma, Türken oder Goranen. Eine Ethnie, die Kosovaren heisse, gebe es nicht. Vielmehr stelle der Begriff eine Herkunftsbezeichnung oder eine Staatsangehörigkeit dar. Die Vorinstanz habe bei ihrer Begründung auf einen Bericht des Bundesamts für Migration vom August 2010 verwiesen. Damit habe sie das rechtliche Gehör des Beschuldigten verletzt. Dieser Bericht sei den Beschuldigten nie vorgelegt worden und sie hätten sich auch nicht dazu äussern können.