261bis StGB geschützte Gruppe handle, sei entgegenzuhalten, dass die Masseneinwanderungsinitiative sich nicht generell gegen Ausländer, sondern gegen eine bestimmte Kategorie von Ausländern, nämlich kriminelle Ausländer richte. So lasse sich auch sagen, dass das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» bestimmte Ausländer ins Visier fasse, unter anderem Leute aus dem ehemaligen Jugoslawien. 10.4.2 Ausführungen der Verteidigung Rechtsanwalt C.________ führte aus (Plädoyernotizen, pag. 880 ff.), Kosovaren seien nicht als Ethnie zu betrachten.