ethnische Sammelkategorie von über 90% Kosovo-Albaner sowie 10% vor allem in der Schweiz lebenden Roma, Serben und slawischen Muslimen gemeint gewesen. Im Übrigen sei die Behauptung, der Begriff Kosovaren sei bloss stellvertretend für alle kriminellen Ausländer verwendet worden, unzulässig. Kriminologisch käme ein Freispruch mit diesem Argument einer sekundären Viktimisierung gleich, indem man eine pauschale Abwertung einer Personengruppe damit rechtfertigte, diese wären nur als Synonym oder Sinnbild für alle kriminellen Ausländer verwendet worden. Der Angriff habe sich gezielt gegen die Kosovaren gerichtet. Das ergebe sich insbesondere aus der E-Mail vom 17.8.2011 von A._____