Die Meinungsäusserungsfreiheit wird vorliegend nicht eingeschränkt, denn die SVP kann ihre Meinung weiterhin äussern, so wie sie es im Fall Pfäffikon («Kosovare erschiesst Leiterin des Sozialamtes!») oder im Fall Interlaken mit dem korrigierten Inserat («Kosovare schlitzt Schweizer auf!») getan hat.