Die Verlagshäuser wiesen das inkriminierte Inserat deshalb zurück, weil sie annahmen, es sei rassistisch oder könne zumindest rassistisch sein. Dies wussten die Beschuldigten. Sie hätten nach der allerersten negativen Rückmeldung hellhörig werden sollen. Die Beschuldigten setzten sich jedoch wider besseres Wissen über die ihnen entgegenschlagende Kritik hinweg.