Mehrere Verlagshäuser lehnten das Inserat ab (vgl. dazu pag. 506 ff.), nur die NZZ veröffentlichte das Inserat ohne weiteren Kommentar. Aufgrund der Akten ist unklar, ob die NZZ das Inserat vorbehaltlos akzeptierte oder ob nicht vielmehr die interne Kontrolle versagte. Es spielt vorliegend keine Rolle, welcher Partei die Verlagshäuser nahe stehen. Hätten die Verlagshäuser das inkriminierte Inserat aufgrund einer SVP-feindlichen Haltung zurückgewiesen, so hätten sie wohl kaum das Inserat der SVP mit dem Titel im Singular akzeptiert. Es ist zudem gerichtsnotorisch, dass die Verlagshäuser finanziell am Limit stehen.