Entgegen der Auffassung der Verteidigung handelte es sich bei den Bedenken der Verlagshäuser um erstzunehmende Kritik. Dies aus folgenden Gründen: Die Aussagen der involvierten Personen zeigen, dass gewisse Verlagshäuser das inkriminierte Inserat wegen des Titels ablehnten und die Beschuldigen damit konfrontiert wurden. G.________ bestätigte, dass die Inserate beanstandet wurden (pag. 112.41 Z. 145 ff.). A.________ sagte folgendes: «Glaublich am Freitag kam dann die Rückmeldung, dass nicht alle Zeitungen das Inserat wollten. Zuerst war unklar warum. Dann kam eben, dass der Titel nicht gehe, da es Mehrzahl und somit rassistisch sei.