Die beiden Beschuldigten seien an der Planung und der Veröffentlichung des inkriminierten Inserats massgeblich beteiligt gewesen, wie sie das auch eingeräumt hätten. Auch hätten sie das Inserat auf den beiden Homepages belassen, obwohl spätestens die landesweite Empörung und die Weigerung diverser Medien, das Inserat abzudrucken, weil sie es als rassistisch empfanden, die Beschuldigten zum Umdenken hätten verleiten sollen. Damit hätten sie billigend in Kauf genommen, dass sie mittels fortgesetzter Aufschaltung des Inserats eine Gruppe von Menschen in ihrer Menschenwürde verletzen und diskriminieren würden. 8.6.4 Ausführungen der Kammer