15 sage über eine Ethnie machen wollen. Vielmehr hätten sie anhand von konkreten Beispielen die Anliegen der SVP verdeutlichen wollen. 8.6.3 Vorbringen der Privatkläger Rechtsanwalt F.________ führte aus (Plädoyernotizen, pag. 861), die Täter hätten aus rassendiskriminierenden Beweggründen gehandelt. Die Darstellungen der Beschuldigten würden sich als Schutzbehauptungen erweisen. Die beiden Beschuldigten seien an der Planung und der Veröffentlichung des inkriminierten Inserats massgeblich beteiligt gewesen, wie sie das auch eingeräumt hätten.